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Vormerkung für geförderte Wohnungen in Regensburg

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  • E-Mail

Der Wohnberechtigungsschein wird in entsprechender Anwendung der Art. 4 bis 7 sowie des Art. 14 Abs. 2 und 3 BayWoFG erteilt. Die Einkommensgrenze beträgt

für einen Einpersonenhaushalt 14.000 €,
für einen Zweipersonenhaushalt 22.000 €,

zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.000 €. Die Einkommensgrenze nach Satz 2 erhöht sich für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinn des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes um weitere 1.000 €. Gleiches gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder auf Grund einer bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist. Für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf (Art. 5) kann die zuständige Stelle abweichend von Abs. 1 durch Rechtsverordnung eine höhere Einkommensgrenze bestimmen, wenn auf Grund der örtlichen und regionalen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse durch sonstige belegungsrechtliche MaßnahmenHaushalte mit Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung nicht hinreichend berücksichtigt oder sozial stabile Bewohnerstrukturen nicht geschaffen oder erhalten werden können. Die Höchstbeträge nach Art. 11 Abs. 1 BayWoFG dürfen nicht überschritten werden. Die Geltungsdauer der Rechtsverordnung ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen; die Rechtsverordnung ist aufzuheben, soweit die Gebietseigenschaft nach Art. 5 nicht mehr besteht.

Vormerkung für geförderte Wohnungen in Regensburg
Quelle: Stadt Regensburg

Zuständig für die Stadt Regensburg ist:

Amt für Stadtentwicklung (Amt 66)
Abteilung Stadterneuerung und Wohnungswesen

Herr Schmid, Tel. 0941 / 5075666 (Zimmer 3105)
Frau Kischer, Tel. 0941 / 5075667 (Zimmer 3107)
Frau Fritschi, Tel. 0941 / 5075668 (Zimmer 3109)

Minoritenweg 8-10, 93047 Regensburg

Zuständig für den Landkreis Regensburg ist:

Landratsamt Regensburg

Frau Bäumel, Tel. 0941 / 4009-588
Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg
www.regensburg-land.de

Das Landratsamt sammelt keine Vormerkungen über die Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen. Auf Anforderung werden Wohnungssuchenden Adressen bekannter Wohnungsbaugesellschaften übermittelt, die im Landkreis Regensburg vermieten.

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Quelle: Stadt Regensburg

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